Hinweise für neue Pächter
Willkommen in der Kleingartenanlage „Am Blosenburghang“ e. V.
Diese Seite richtet sich an neue Pächter und soll eine praktische Orientierung
für den Einstieg in das Vereinsleben geben.
Rechtliche Grundlagen wie Satzung, Kleingartenordnung, Pachtvertrag sowie
gesetzliche Regelungen sind gesondert auf der Seite
„Wichtige Informationen“
zusammengefasst.
Regeln für ein gutes Miteinander
Ein respektvolles und rücksichtsvolles Verhalten ist die Grundlage für ein
funktionierendes Vereinsleben. Gegenseitige Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft
und ein fairer Umgang miteinander tragen wesentlich zu einer positiven
Atmosphäre in der Gartenanlage bei.
Wichtige Schritte beim Pächterwechsel
Beim Wechsel eines Pächters sind einige organisatorische Punkte zu beachten.
Bitte stellen Sie sicher, dass folgende Schritte zeitnah erledigt werden:
- Pachtvertrag mit dem Verein unterschrieben
- Kaufvertrag zwischen abgebendem und übernehmendem Pächter abgeschlossen
- Kopie des Kaufvertrages an den Vorstand übergeben
- Stromversorgung (falls zutreffend) bei den Stadtwerken Erfurt angemeldet
Bauliche Veränderungen und Anlagen
Bevor bauliche Veränderungen oder neue Anlagen im Garten umgesetzt werden,
ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Vorstand oder den zuständigen Fachberatern
zu halten. Absprachen bedürfen der Schriftform.
Dies betrifft unter anderem Gartenlauben, Anbauten, Gewächshäuser, Freisitze,
Badebecken, Grillkamine, befestigte Wege sowie Aufschüttungen oder Ausgrabungen.
Versicherungen und Schadensfälle
Prüfen Sie, ob eine bestehende Laubenversicherung vom Vorpächter übernommen
werden kann oder ob ein Neuabschluss erforderlich ist.
Versicherungsschäden sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.
Bei Einbruch, Vandalismus oder vergleichbaren Vorfällen ist stets zuerst
die Polizei zu verständigen.
Teilnahme und Information
Die Teilnahme an Gruppen- und Mitgliederversammlungen, Gartenbegehungen
sowie an Terminen zur An- und Abstellung des Wassers ist Bestandteil
eines aktiven Vereinslebens.
Zusätzlich wird erwartet, dass die Aushängekästen der Anlage regelmäßig
(mindestens alle fünf Tage) eingesehen werden, um über aktuelle Informationen,
Termine und anstehende Arbeiten informiert zu bleiben.
Gemeinschaftsarbeit
Die Mitarbeit an der Pflege und Erhaltung der Kleingartenanlage ist für alle
Mitglieder verpflichtend. Aktuell sind pro Jahr
8 Stunden Gemeinschaftsarbeit
zu leisten.